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GUT BERATEN: Sonderausgaben neu ab 2017
Alle zwei Wochen gibt Steuer- und Unternehmensberater Mag. Erich Wolf "einen guten Rat" Ab 2017 sind bestimmte Sonderausgaben (Kirchenbeiträge, Spenden, freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten) nur mehr steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Zahlungsempfänger bis Ende Februar des Folgejahres die Daten des Zahlenden (Vorname, Zuname, Geburtsdatum und Zahlungsbetrag) dem Finanzamt elektronisch korrekt übermittelt. Aber Achtung, dabei kann es zu Fehlern kommen, die...