GUT BERATEN: Sonderausgaben neu ab 2017
Alle zwei Wochen gibt Steuer- und Unternehmensberater Mag. Erich Wolf "einen guten Rat"
Ab 2017 sind bestimmte Sonderausgaben (Kirchenbeiträge, Spenden, freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten) nur mehr steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Zahlungsempfänger bis Ende Februar des Folgejahres die Daten des Zahlenden (Vorname, Zuname, Geburtsdatum und Zahlungsbetrag) dem Finanzamt elektronisch korrekt übermittelt.
Aber Achtung, dabei kann es zu Fehlern kommen, die für Sie von finanziellem Nachteil sind. Werden die Daten nämlich nicht korrekt gemeldet (zB Vorname stimmt mit dem Melderegister nicht überein oder der gemeldete Betrag ist geringer als der bezahlte), berücksichtigt das Finanzamt die Sonderausgaben gar nicht bzw. mit einem geringeren Betrag.
Was können Sie tun?
Guter Rat:
• Überprüfen Sie, ob der Zahlungsempfänger (Kirchenbeitragsstelle, Spendenorganisation) ihre Daten richtig gemeldet hat und lassen Sie diese allenfalls berichtigen.
• Sollte der Zahlungsempfänger die Daten nicht berichtigen, erbringen Sie dem Finanzamt gegenüber den Zahlungsnachweis und beantragen sie dort die Richtigstellung.
• Die Sonderausgaben können über Antrag auch bei einem anderen Steuerpflichtigen (zB Ehepartner) als dem Zahlenden berücksichtigt werden.
WOLF & PARTNER
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