WKO klärt auf
Einkaufsmöglichkeiten und Ausnahmen
Nach und nach öffnen die Türen der heimischen Unternehmer. Dabei gelten noch bis zum 30. April die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen – das bedeutet, dass das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten der Handels- und Dienstleistungsunternehmen „zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen“ untersagt ist, so die Wirtschaftskammer. Ausgenommen davon sind: öffentliche ApothekenLebensmittelhandel inklusive Bauernmarkt und Direktvermarkter bäuerlicher...