Handwerkerbonus zieht gegen den Pfusch ins Feld
Ab 1. Juli 2014 dürfen Privatpersonen bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages für von Handwerksbetrieben im Innenbereich eines Hauses oder einer Wohnung geleistete Arbeiten von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer absetzen. Wer also z.B. 3.000 Euro für die Arbeit von Professionisten bezahlt, erspart sich mit diesem "Handwerkerbonus" Abgaben in Höhe von 600 Euro. "Der Handwerkerbonus soll die Konjunktur ankurbeln sowie die Schwarzarbeit bei Kleinaufträgen eindämmen", betont Harald Servus, Direktor...