Verlobung: Rücktritt kann teuer werden
'Drum prüfe wer sich ewig bindet' heißt es schon bei Friedrich Schiller. Das gilt für Verlobungen auch. "Ein Eheverlöbnis sollte nicht leichtfertig gegeben werden", weiß Rechtsanwalt Alexander Behm. Ein Eheverlöbnis ist das gegenseitige, formfreie Versprechen zwischen zwei Partnern, sich künftig zu ehelichen. Trotz eines solchen Versprechens kann nicht auf Eheschließung geklagt bzw. diese durch Zwangsmaßnahmen erzwungen werden. Der Rücktritt von einem gegebenen Eheverlöbnis ist jederzeit...