Tarifunterschiede bei Hunden
Bei Problemhunden ist die Hundeabgabe in den Gemeinden an der B 4 mit Abstand am höchsten. BEZIRK (ae). Laut dem NÖ Hundeabgabegesetz muss jeder im Land für Hunde, die älter als drei Monate sind, einmal jährlich Hundeabgabe zahlen. Deren Höhe wird von den einzelnen Gemeinden selbst festgelegt, lediglich die Abgabe für Nutzhunde (Blinden-, Jagd- und Wachhunde) ist vom Land NÖ mit 6,54 Euro festgelegt und die Untergrenze für normale Hunde mit dem doppelten und für Problemhunde mit dem zehnfachen...