Arbeitsrecht - die zehn häufigsten Irrtümer
Die 10 häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht 1. „Ich kann im Krankenstand nicht gekündigt werden.“ Eine Kündigung im Krankenstand ist möglich. Aber der Arbeitgeber muss auch hier Fristen und Termine einhalten. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt aber bestehen. Im Krankenstand nicht auf eine einvernehmliche Lösung eingehen, man könnte bares Geld verlieren. 2. „Im Krankenstand brauche ich die ersten drei Tage keine Bestätigung vom Arzt.“ Doch, wenn der Arbeitgeber darauf...