Arbeitsrecht - die zehn häufigsten Irrtümer

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Die 10 häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht

1. „Ich kann im Krankenstand nicht gekündigt werden.“ Eine Kündigung im Krankenstand ist möglich. Aber der Arbeitgeber muss auch hier Fristen und Termine einhalten. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt aber bestehen. Im Krankenstand nicht auf eine einvernehmliche Lösung eingehen, man könnte bares Geld verlieren.

2. „Im Krankenstand brauche ich die ersten drei Tage keine Bestätigung vom Arzt.“ Doch, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, muss eine Bestätigung des Krankenstandes durch den Arzt schon ab dem ersten Tag vorgelegt werden.

3. „Über meinen Urlaub darf der Chef allein bestimmen.“ Nein, der Urlaub muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden.

4. „Überstunden muss man machen.“ Überstunden können abgelehnt werden, wann man wichtige persönliche Gründe (z. B. Kinderbetreuung) hat.

5. „Unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag gelten nicht, auch wenn ich sie unterschrieben habe.“ Was unterschrieben ist, das gilt, solange es nicht dem Gesetz widerspricht - und sei es auch noch so unfair. Viele Arbeitnehmer unterschreiben auch nachteilige Bestimmungen in einem Vertrag, weil sie unbedingt die Stelle bekommen wollen. Der Inhalt des Vertrages begleitet sie aber durch das ganze Arbeitsverhältnis.

6. „Bei einer einvernehmlichen Lösung gelten die üblichen Regeln einer Kündigung.“ Bei einer „Einvernehmlichen“ gibt es keine Fristen und Termine, das Dienstverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird. Einmal unterschrieben, kann eine „Einvernehmliche“ nicht mehr zurück genommen werden.

7. „Die Kündigung muss der Chef immer schriftlich mitteilen.“ Eine Kündigung gilt auch, wenn sie mündlich oder per Boten ausgesprochen wird. Ab dann laufen auch die Fristen, um gegen die Kündigung vorzugehen.

8. „Ich kann ohne vorherige Abmahnung nicht entlassen werden.“ Nur bei bestimmten Entlassungsgründen muss der Chef vorher abmahnen, etwa wenn man zu spät zur Arbeit kommt.

9. „Als Behinderter habe ich mehr Urlaub.“ Nicht automatisch. Es gibt aber einige Kollektivverträge oder auch Betriebsvereinbarungen, die Behinderten mehr Urlaub gewähren.

10. „Das Dienstzeugnis gibt es automatisch.“ Arbeitnehmer haben ein Recht auf ein Dienstzeugnis. Aber sie müssen es verlangen und bekommen es nicht automatisch.

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