Betrieblicher Jugendvertrauensrat bleibt
BEZIRK SCHÄRDING. Die Institution des betrieblichen Jugendvertrauensrates bleibt erhalten. Zudem wurde bei den Betriebsratswahlen das generelle Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Ein Jugendvertrauensrat ist zu wählen, wenn mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der für jeweils zwei Jahre gewählte Jugendvertrauensrat nimmt an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teil. „Mit dem Jugendvertrauensrat garantieren wir den Jugendlichen eine gesetzlich geregelte...