Zuspätkommen wegen Eisglätte ist kein Entlassungsgrund
Ist es nämlich wegen Wetterkapriolen nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist das ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund, der das Fehlbleiben rechtfertigt, stellt die Arbeiterkammer Oberösterreich klar. Ein Entlassungsgrund ist ein verspätetes Eintreffen am Arbeitsplatz aufgrund extremer Wetterbedingungen – wie der heutigen Eisglätte – nicht. Allerdings sind ArbeitnehmerInnen verpflichtet, ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz widriger Umstände...