Miese Aussichten für Behinderte
In Gewerkschaftskreisen brodelt es. Grund dafür: Im Windschatten der Budgetsanierung droht eine erhebliche Verschlechterung des Kündigungsschutzes für behinderte Arbeitnehmer. „Statt wie bisher nach sechs Monaten soll der Schutz erst nach drei Jahren einsetzen“, berichtet FCG-Vorsitzender und AK-Vizepräsident Franz Gosch. Das dafür verantwortliche Sozialministerium will damit den Betrieben die Einstellung von Menschen mit Behinderung erleichtern. So steht’s zumindest im Budgetbegleitgesetz, das...