Krankenstand

Beiträge zum Thema Krankenstand

Krank im Urlaub: Ab 4 Kalendertagen wird die bezahlte Freizeit unterbrochen

Leider schützt auch ein Urlaub nicht davor, krank zu werden und das Bett hüten zu müssen, anstatt die wohl verdienten Ferien so richtig genießen zu können. Die gute Nachricht der AK Arbeitsrechtsexperten: Ab 4 Kalendertagen werden die auf Werktage fallenden Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet – vorausgesetzt, der Arbeitgeber wird rechtzeitig informiert! BEZIRK. Viele kennen das Malheur. Da hat man sich seit Wochen auf den Urlaub gefreut – auf die tolle Reise, oder weil man endlich...

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