Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung
Hinterstoderer, der wegen versuchten Mordes angeklagt war, wird wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. HINTERSTODER, STEYR. Laut Anklagevorwurf soll der Mann am 28. Dezember 1014 in Hinterstoder seine Lebensgefährtin dadurch zu töten versucht haben, indem er ihr mit zwei Küchenmessern mehrere Stiche gegen den Oberkörper versetzte. Das Opfer habe dadurch mehrere Stichwunden und Schnittverletzungen sowie eine...