Geflügelfarm Obsteig
Landesverwaltungsgericht zweifelt Rechtmäßigkeit an
Auf Antrag des Landesverwaltungsgerichtshof wird das Verfassungsgericht die möglicherweise nicht rechtsgültig zustandegekommene Flächenwidmung für den Geflügelstall in Obsteig prüfen. OBSTEIG. Auf Antrag des Landesverwaltungsgerichtshofs wird das Verfassungsgericht die möglicherweise nicht rechtsgültig zustandegekommene Flächenwidmung für den Geflügelstall in Obsteig prüfen. Der Gemeinderat von Obsteig hatte im Juni 2021 eine Fläche im Landschaftschutzgebiet des Obsteiger Weiler Walds zur...