21 Monate bedingt für geheuchelte Liebesschwüre
BEZIRK. Während die Mutter einer 31-jährigen Rumänin vom Betrugsvorwurf freigesprochen wurde, verurteilte ein St. Pöltner Schöffensenat die Tochter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten und einer Schadensgutmachung in Höhe von rund 90.000 Euro (nicht rechtskräftig). Laut Anklage seitens Staatsanwalt Patrick Hinterleitner sollen die beiden Frauen einem 50-Jährigen aus dem Bezirk Melk mehr als 90.000 Euro herausgelockt haben (mehr dazu lesen Sie hier). Liebesschwüre der Tochter und...