Eintrittstest bei Friseur & Co.
Körpernahe Betriebe dürfen wieder öffnen
Ab Montag, 8. Februar, dürfen körpernahe Betriebe wie Friseure, Masseure und Fußpfleger wieder aufsperren. BEZIRK. Allerdings nur mit FFP-2 Maske, Ausweis und negativem Corona-Test, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wir haben mit Timea Schlapschy (Friseursalon in Rattersdorf) und Manuel Fennes (Massagestudio in Deutschkreutz) über die Öffnung nach dem 3. Lockdown gesprochen. "Ungewohnt und sonderbar" Timea Schlapschy ist froh wieder arbeiten zu dürfen, hofft allerdings, dass die...