Ohne Raucher weniger Umsatz
Schluss mit dem Glimmstängel zum Kaffee. Sehr zum Ärger zahlreicher Wirte im Bezirk gilt seit dem 1. Juli 2010 ein schärferes Rauchergesetz. BEZIRK (fjh/tag). Gequalmt werden darf nur noch in Lokalen bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern, in allen größeren Restaurants und Cafés müssen die Räumlichkeiten in Raucher- und Nichtraucherbereich unterteilt werden. Bei Verstößen drohen den Gastronomen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro, den Gästen bis zu 1.000 Euro. Die neue Regelung gilt bereits seit...