Ohne Raucher weniger Umsatz

Ohne Glimmstängel nichts los. Wirte und Discothekenbesitzer im Bezirk klagen über mangelnden Umsatz. | Foto: Archiv
  • Ohne Glimmstängel nichts los. Wirte und Discothekenbesitzer im Bezirk klagen über mangelnden Umsatz.
  • Foto: Archiv
  • hochgeladen von Bezirksblätter Schwaz

Schluss mit dem Glimmstängel zum Kaffee. Sehr zum Ärger zahlreicher Wirte im Bezirk gilt seit dem 1. Juli 2010 ein schärferes Rauchergesetz.

BEZIRK (fjh/tag). Gequalmt werden darf nur noch in Lokalen bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern, in allen größeren Restaurants und Cafés müssen die Räumlichkeiten in Raucher- und Nichtraucherbereich unterteilt werden. Bei Verstößen drohen den Gastronomen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro, den Gästen bis zu 1.000 Euro. Die neue Regelung gilt bereits seit Jänner, jedoch ist den Wirten eine Schonfrist bis Ende Juni eingeräumt worden, um ihre Lokale entsprechend umbauen zu können.

Umsatzeinbußen bis zu 25 %
In den Diskotheken und Lokalen im Bezirk verzeichnet man bereits Umsatzeinbußen wegen der Schaffung von Raucher/Nichtraucherzonen.

Didi Daum von der „Disco Nightzone Badwandl“ in Fügen gibt unumwunden zu, dass seit der Einführung der neuen Raucherbestimmungen in seinem Lokal ein Umsatzrückgang von ca. 25 Prozent zu verzeichnen sei. „Das Problem sei“, so Daum, „dem Lokalbesucher beizubringen, in der Disco nicht zu rauchen, in dem er eben bis vor kurzem noch genüsslich seinen Glimmstängel paffen durfte. Hier müsse noch viel Überzeugungsarbeit der Betreiber und des Personals geleistet werden. Der Unmut der Gäste sei durchaus spürbar.“

In ein-zwei Jahren, so Daum, werde vielleicht überhaupt ein generelles Rauchverbot in allen Lokalen von der Europäischen Union erlassen werden, dann seien die bei vielen Lokalen vorgeschriebenen Umbauarbeiten in Raucher bzw. Nichtraucherzonen, welche viel Geld gekostet hätten, umsonst gewesen.

Im ehemaligen „Alessio“ sei das Problem auf andere Art und Weise gelöst worden, so Robert Haun, Chef des neu umgebauten und renomierten Hotels „Malerhaus“ in Fügen. Hier habe man bereits vor Jahren die ehemalige Discothek in eine Hausbar für die Hausgäste umgewandelt und zur Raucherzone erklärt. Einen finanziellen Einbruch wegen der Umwandlung der Discothek in die Hausbar für Raucher könne Haun nicht feststellen, da seine Gäste ja auch die Möglichkeit hätten, sich im deklarierten Nichtraucherbereich aufzuhalten.

Teurer Lokalumbau nützte nichts
Der Lokalbetreiber des Hotel und Tanzlokals Alpenland in Wattens, Johann Grander, erzählt, dass er durch die neue Raucherverordnung mindestens 30 bis 35 % des Umsatzes im Lokal eingebüßt habe. Grander hat um ca 10.000.- Euro einen Lokalumbau (Trennwand) durchgeführt, jedoch würden im Raucherlokal derzeit fast keine Gäste sitzen.

Besucher kehren wieder um
Auch der Betreiber der Mausefalle in Schwaz (Name der Redaktion bekannt) bestätigt, dass viele junge Besucher vor der Eingangstüre bereits umdrehen und das Lokal nicht mehr betreten, weil sie in der Disco nicht mehr rauchen dürfen. Ältere Lokalbesucher würden sich überhaupt schwerer tun, nicht mehr zu rauchen. Er könne den Rückgang in Prozenten nicht angeben, jedoch sei dieser recht spürbar.

Der Chef vom Tanzcafé „Stefans Laterndl“ in Pertisau, Stefan Salzburger, hat sein Lokal ebenfalls umgebaut und einen Nichtraucherbereich im Lokal geschaffen. Dieser Nichtraucherbereich sei zum Großteil leer und er müsse derzeit einen Rückgang von ca. 20 bis 25 % der Lokalbesucher hinnehmen.

Zur Sache
Neues Tabakgesetz

In Österreich gilt seit 1. Juli 2010 das neue Gesetz für das Rauchen in Lokalen. Das Tabakgesetz sieht vor, dass Lokale unter 50 Quadratmetern entweder Raucherlokale sind oder komplett rauchfrei bleiben. Bei über 80 Quadratmeter sind die Lokale rauchfrei, in eigenen Zimmern kann das Rauchen erlaubt sein. Dazwischen entscheidet das Denkmalamt, ob eine räumliche Trennung möglich ist, ansonsten muss auch für Raucherzimmer gesorgt werden. Generell muss der größte Raum immer rauchfrei sein. Die Strafen für Wirte sind hoch, wenn die Gesetze nicht befolgt werden. Bis zu 10.000 Euro im Wiederholungsfall stehen genauso auf der Liste wie der Entzug der Lizenz. Kontrolliert wird durch Gewerbeamt, Arbeitsinspektor und Behörden des Bundeslandes.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:
UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Schwaz auf MeinBezirk.at/Schwaz

Neuigkeiten aus Schwaz als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksBlätter Schwaz auf Facebook: MeinBezirk.at/Schwaz - BezirksBlätter

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Schwaz und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.