Notar Bäuml Korneuburg

Beiträge zum Thema Notar Bäuml Korneuburg

Wer ein Grundstück geschenkt bekommt, zahlt zwar keine Schenkungs-, dafür aber Grunderwerbsteuer. | Foto: Archiv
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Was bei Schenkung und Erbschaft zu beachten ist

Trotz Wegfall der Steuer, muss man Schenkungen und Erbschaften beim Finanzamt melden. Auch wenn es keine Schenkungssteuer gibt, ist man verpflichtet, Schenkungen dem Finanzamt mitzuteilen. Die diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen wruden mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 eingeführt. Es ist jedoch nicht jede Schenkung anzuzeigen. Liegenschaftsschenkungen sind zum Beispiel nicht anzeigepflichtig, denn durch die Bezahlung der Grunderwerbsteuer, ohne die der Beschenkte nicht grundbücherlich...

  • Korneuburg
  • Sandra Schütz

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