Oberster Gerichtshof

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Der OGH hat die Nichtigkeitsbeschwerde von Jürgen Höckner abgewiesen, der Schuldspruch des Landesgerichts Wels ist damit rechtskräftig. Über den Strafrahmen entscheidet am 21. November 2022 das Oberlandesgericht Linz. | Foto: ÖVP

Jürgen Höckner
Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen, Urteil rechtskräftig

Die Anklage gegen Jürgen Höckner wegen dreifacher Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und Verleumdung der ehemaligen Amtsleiterin mündete am 4. Oktober 2021 am Landesgericht Wels in einer nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Ex-Bürgermeister von Scharten brachte am Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Diese wurde nun abgewiesen, der Schuldspruch ist damit rechtskräftig. SCHARTEN, WIEN, WELS, LINZ. Für den Richter am...

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