Jürgen Höckner
Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen, Urteil rechtskräftig
Die Anklage gegen Jürgen Höckner wegen dreifacher Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und Verleumdung der ehemaligen Amtsleiterin mündete am 4. Oktober 2021 am Landesgericht Wels in einer nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Ex-Bürgermeister von Scharten brachte am Obersten Gerichtshof (OGH) eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. Diese wurde nun abgewiesen, der Schuldspruch ist damit rechtskräftig.
SCHARTEN, WIEN, WELS, LINZ. Für den Richter am Landesgericht Wels war während der Verhandlung der Schuldbeweis eindeutig erbracht. Der Angeklagte dagegen beteuert immer wieder, "nicht eine einzige dieser Taten begangen zu haben, nicht einmal im Ansatz“. Jürgen Höckner brachte beim OGH - der obersten Instanz in Zivil- und Strafsachen - eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil über siebeneinhalb Jahre für dreifache Vergewaltigung, sexueller Übergriffe und Verleumdung ein. Es haben sowohl Höckner als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der OGH konnte allerdings keine Fehler im Hauptverfahren beziehungsweise Urteil feststellen und wies in der Folge die Beschwerde des Ex-Bürgermeisters ab. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig.
Am 21. November wirds fix
Laut Auskunft des Oberlandesgerichts Linz wird in der Berufungsverhandlung am 21. November um 9.45 Uhr das Strafmaß festgelegt. Derzeit befindet sich Jürgen Höckner auf freiem Fuß. "Es kann nach der Urteilsverkündigung Wochen dauern, bis das Gericht eine Aufforderung ausspricht, eine Haft anzutreten", erklärt Höckners Rechtsanwalt Oliver Plöckinger. Wenn es soweit kommt. Er hat in der Strafberufung Gründe geltend gemacht, warum die siebeneinhalb Jahre zu hoch sind. Rechtlich könnte sich diese Strafe allerdings erhöhen, da auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Bei der Verhandlung am 21. November wird es entschieden. Als rechtskräftig Verurteilter kann der ehemalige Landtagsabgeordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens verlangen. Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen, wie etwa neue Beweise oder der Nachweis, dass eine Straftat zur Verurteilung geführt hat.
Parteiausschluss offen
Nur wenige Tage nach seiner Wiederwahl zum Bürgermeister von Scharten trat Höckner nach dem Urteil des Welser Landesgerichts zurück. Offen ist die Frage, ob die ÖVP nach der rechtskräftigen Verurteilung den Ausschluss des Ex-Politikers aus der Partei beschließt. Höckner war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme für die BezirksRundSchau nicht erreichbar.
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