Richtungsweisendes Urteil
Voller Konsumentenschutz für Haushalte mit PV-Einspeisung
Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) hat eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) erwirkt. In einem Verfahren gegen die Firm Spotty wurde entschieden, dass für Haushalte mit Photovoltaikanlage, die Strom einspeisen und Strom beziehen, das Konsumentenschutzgesetz in vollem Umfang gilt. OÖ. Zahlreiche Konsumenten beschwerten sich bei der AK Oberösterreich über den von Spotty eingehobenen Ausgleichsenergiebeitrag von bis zu 171,34 Euro monatlich. Mit diesem Beitrag...