OGH-Urteil
Entlassung von Wiener Linien-Buslenker nach Wolfsgruß rechtens

- Die Wiener Linien entließen mehrere Männer, nachdem diese den Wolfsgruß gezeigt haben. Es folgten Entlassungen. (Symbolbild)
- Foto: Helmer M./Wiener Linien
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Mehrere Busfahrer der Wiener Linien haben in einem Dienstzimmer den verbotenen rechtsextremen Wolfsgruß gezeigt. Das Vorgehen wurde gefilmt und veröffentlicht, es folgten Entlassungen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt jetzt einen Kündigungs-Fall eines betroffenen Angestellten.
WIEN. 2020 ging ein Video durch die Medienlandschaft. Der Clip hatte seinen Ursprung auf Facebook. Mehrere Buslenker in Wiener Linien-Uniform waren darauf zu sehen. In einem Dienstzimmer zeigten sie den Wolfsgruß der rechtsextremistischen, türkischen "Grauen Wölfe".
Der Gruß ist in Österreich verboten, es folgten Entlassungen. Dagegen wehrten sich die betroffenen Fahrer zum Teil. Neun von zehn Verfahren haben die Wiener Linien laut "Presse" gewonnen, eines wurde außergerichtlich gelöst. Der Oberste Gerichtshof (OGH) behandelte jetzt das letzte offene Verfahren, in dem es darum ging, ob die Konsequenzen gerechtfertigt sind. Es soll sich um jenen Mann handeln, der als erster den verbotenen Gruß in die Kamera gezeigt hatte.
Entlassung rechtens
Laut dem Bericht ging das Verfahren bereits zuvor durch zwei Instanzen. Der OGH entschied jetzt ebenso, dass die Entlassung durch die Wiener Linien rechtens war. Dem Mann sei laut Gericht voll bewusst gewesen, dass es sich um das im Symbole-Gesetz verbotene Handzeichen handelt.

- Am OGH wurde bestätigt, dass der Entlassungsgrund rechtens war. (Archiv)
- Foto: wip
- hochgeladen von Kerstin Müller
Laut OGH legte der Mann es "gerade darauf an", dass er bei der Handlung abgebildet werden. Beim städtischen Verkehrsunternehmen hingegen reagierte man auf die Vorfälle. Schulungs- und Informationsmaßnahmen zum Thema "Toleranz und friedliches Miteinander" seien demnach verstärkt worden, heißt es.
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