Justiz
OGH hat entschieden: Benko-Prozess findet in Innsbruck statt

- Der Strafprozess gegen René Benko wird in der Landeshauptstadt Innsbruck stattfinden.
- Foto: Archiv
- hochgeladen von Florian Haun
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass der Strafprozess gegen den umstrittenen Signa-Gründer Rene Benko in Innsbruck stattfinden wird. Diese Entscheidung wurde dem ORF Tirol am Mittwoch mitgeteilt und bestätigt damit frühere Berichte der Tageszeitun „Der Standard“.
Antrag auf Verlegung nach Wien abgelehnt
INNSBRUCK/TIROL. Der 48-jährige Benko hatte durch seinen Anwalt Norbert Wess beantragt, das Verfahren nach Wien zu verlegen. Begründet wurde dies mit der Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Existenz einer Spezialabteilung für Wirtschaftscausen am Straflandesgericht Wien. Doch der OGH sah dies anders: Das Verfahren wurde als „mittelgroßes Wirtschaftsverfahren“ eingestuft und die Voraussetzungen für eine Verlegung nach Wien nicht als gegeben angesehen.
Kein umfangreiches Verfahren
Laut einem Sprecher des OGH ist das Verfahren wegen betrügerischer Krida nicht umfangreich genug, um eine Delegierung nach Wien zu rechtfertigen. Die erste Anklage umfasst lediglich einen von über einem Dutzend Verfahrenssträngen. Die Zuständigkeit richte sich nach dem Tatort, und da die Taten in Innsbruck stattgefunden haben sollen, bleibt das Landesgericht Innsbruck der Schauplatz dieses Prozesses.
Benko bestreitet Vorwürfe
Rene Benko, der die Vorwürfe der betrügerischen Krida bestreitet, bleibt unter dem Schutz der Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft hat acht Zeugen benannt, darunter möglicherweise Benkos Mutter Ingeborg, eine weitere Angehörige sowie die früheren Signa-Manager Manuel Pirolt und Marcus Mühlberger. Die Verwandten haben jedoch ein Entschlagungsrecht. Der OGH hat somit klar Stellung bezogen: Der Prozess gegen Rene Benko wird in Innsbruck stattfinden. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Tatorts und die Einstufung des Verfahrens als „mittelgroß“. Die Augen der Öffentlichkeit werden nun auf Innsbruck gerichtet sein, wo sich entscheiden wird, ob die Vorwürfe gegen Benko Bestand haben.



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