Selbstbestimmung vs. Aufsichtspflicht
OGH fällt Grundsatzurteil
Die eigenständige Gestaltung des Alltags, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, das Erledigen von Besorgungen, das Arbeiten und der Besuch von Veranstaltungen sind für zahlreiche Menschen mit Behinderungen auch in der heutigen Zeit keineswegs selbstverständlich. TIROL. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe klar verankert. Die Lebenshilfe Tirol betrachtet dies als höchstes Anliegen und setzt die Vorgaben des Tiroler Teilhabegesetzes um, indem...