Wirtschaftskammer OÖ
viagogo muss zukünftig transparenter arbeiten

- Monika Gruber und Viktor Gernot sind unter den Kleinkünstlern und Kleinkünstlerinnen, für die die Onlineplattform viagogo überteuerte Tickets angeboten hat.
- Foto: Felicitas Matern
- hochgeladen von Katharina Wurzer
Bei der Online-Ticketplattform viagogo ist es immer wieder zu überteuerten Ticketpreisen oder gar zu ungültigen Karten gekommen. Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Plattform zukünftig die Identität der Verkäufer und Verkäuferinnen offenlegen muss.
OÖ. Über viagogo gab es häufig Fälle, in denen der ursprünglich angezeigte Ticketpreis mit jedem Buchungsschritt durch Zusatzgebühren erhöht wurde. So wurden etwa für Kabarettveranstaltungen von Monika Gruber und Viktor Gernot deutlich überteuerte Karten verkauft. Bei anderen Veranstaltungen wurde Käufern und Käuferinnen einer Karte teilweise gar der Eintritt verwehrt.
Die Fachgruppe der Sport-und Freizeitbetriebe der Wirtschaftskammer Oberösterreich ist jetzt rechtlich über den Wettbewerbsschutzverband, kurz WSV, gegen die Onlineplattform vorgegangen. Die Mitglieder hatten Erfolg.
Transparenz vor dem Kauf
Der Oberste Gerichtshof, kurz OGH, befindet viagogo für schuldig und ordnet an, dass zukünftig die Identität des Verkäufers oder der Verkäuferin offengelegt werden muss. Auch die Ticketart ist ab sofort bekanntzugeben. Konkret bedeutet das, dass Angaben wie der Verkauf eines personalisierten Tickets, der Name und die Adresse des Verkäufers beziehungsweise der Verkäuferin auf der Webseite zu finden sein müssen, und zwar vor der Kaufentscheidung. Darüber hinaus müssen der Originalticketpreis und die Höhe der Bearbeitungsgebühr angegeben werden.
„Das aktuelle Urteil des OGH in Sachen viagogo ist für unsere Mitgliedsbetriebe in der so schwierigen Corona-Zeit eine wirklich positive Nachricht und sollte für die Zeit nach Corona ihre Wirkung nicht verfehlen“, freuen sich Petra Riffert, Obfrau der Fachgruppe OÖ der Freizeit- und Sportbetriebe, und Andrea Müller-Schröder, Obfrau der Fachgruppe OÖ der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe.
Für die Kartenbüros sei durch das Urteil mehr fairer Wettbewerb hergestellt worden. Gewinner und Gewinnerinnen dieses Urteils seien laut Müller-Schröder außerdem die Konsumenten und Konsumentinnen.
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