Rechtsstreit beendet
Jetzt fix – Uber darf weiter fahren

- "Uber" braucht keine Taxilizenz, das bestätigt der OGH. Die vorhandene Gewerbeberechtigung ist ausreichend.
- Foto: Uber
- hochgeladen von Barbara Schuster
Die Taxivermittlungszentrale "Taxi 40100" verliert den jahrelangen Rechtsstreit gegen den Fahrtendienst "Uber". Der OGH bestätigt, dass Uber keine Taxilizenz benötigt und die vorhande Gewerbeberechtigung ausreichend ist.
WIEN. Gute Nachrichten für alle, die lieber den Fahrtendienst "Uber" als herkömmliche Taxis nutzen. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschied, benötigt Uber für seine Tätigkeit in Österreich keine Niederlassung und auch keine Konzession als Taxi- oder Mietwagenunternehmen.
Uber vermittle Personenbeförderungsleistungen und erbringe diese nicht selbst, so das Gericht. Der von Uber vertretenen Ansicht folgend sei somit eine Gewerbeberechtigung zur Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen nach der Gewerbeordnung (die sogenannte "Reisebürolizenz") ausreichend.
Da die seit Juli 2019 in Österreich für die Vermittlung zuständige "Uber Austria GmbH" über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt, entspricht das aktuelle Uber Geschäftsmodell den Vorgaben des OGH.
Jahrelanger Rechtsstreit
Mit dem Urteil widerspricht der OGH der Ansicht der Klägerpartei "Taxi 40100" und auch den gerichtlichen Vorinstanzen. Der Rechtsstreit zwischen der Wiener Taxivermittlungszentrale und Uber dauerte bereits mehrere Jahre an.
Im Sommer 2019 stellte Uber seinen Fahrtendienst in ganz Österreich sogar vorübergehend ein. Nach drei Tagen war der Spuk jedoch vorbei und Uber nahm seinen Betrieb wieder auf. Zuvor hatte die Taxizentrale eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirken können. Daraufhin leitete Uber alle Schritte für eine entsprechende Gewerbeberechtigung in Österreich ein.
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