OGH zu Werbung
Drei darf nicht versprechen, was nicht gehalten wird

Drei verspricht in der Werbung schnelles Internet, liefert aber ein viel langsameres. Das ist laut OGH-Urteil nicht in Ordnung. | Foto: Symbolfoto: Pixabay
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  • Drei verspricht in der Werbung schnelles Internet, liefert aber ein viel langsameres. Das ist laut OGH-Urteil nicht in Ordnung.
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 Die Werbung von Mobilfunk- und Internetanbieter Drei verspreche eine schnellere Datenübertragung als sie ist. Ein Hinweis im Kleingedruckten ist nicht ausreichend, urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) und gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), der die Klage einbrachte, recht. Drei sagt, es werde keine Rückzahlungen geben.

ÖSTERREICH. Maximalgeschwindigkeit für das Surfen im Internet versprechen, dann aber weit zu verfehlen, ist nicht erlaubt, so das OGH-Urteil. Der VKI leitet daraus ab, dass Drei-Kundinnen und -Kunden ein recht auf Entschädigung haben und auch Verträge auflösen dürfen. Drei erwidert, dass es falsch dargestellt werde, da es nur das Festnetz betreffe und nicht den Mobilfunk. Zu Entschädigungen sei man nicht verpflichtet, man werde die Versprechungen in der Werbung aber ändern.

Gleiches Verfahren läuft gegen A1

Der VKI sei sich bewusst, dass die Versprechungen dem Festnetz gelten, man könne es aber sehr wohl Verallgemeinern. Dadurch gelte das Urteil auch für irreführende Werbung im Mobilfunk und habe somit Signalwirkung für die gesamte Branche. 

Unabhängig vom Urteil hätten Mobilfunk-Kundinnen und -Kunden recht auf Rückzahlung aus der Gewährleistung. Dieser Fall tritt ein, wenn versprochene Leistungen nicht erbracht werden oder zu stark abweichen. Der VKI werde Musterprozesse prüfen, wenn Drei nicht bereit ist, Rückzahlungen zu leisten.

Seit zwei Jahre läuft bereits ein identes Verfahren gegen Mobilfunk- und Internet-Anbieter A1, bestätigte eine Sprecherin gegenüber Ö1 am Freitag. Man wolle bei A1 erst dieses Urteil abwarten und daraus weitere Schritte ableiten. Magenta teilte mit, dass es gegen sie kein Verfahren gebe und man von dem Urteil nicht betroffen sei.

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