Nach AK-Klage
Zahlreiche Gebührenklauseln bei A1 und Drei gekippt
Die Arbeiterkammer (AK) hat erfolgreich gegen Gebührenklauseln und Beschränkungen von Gewährleistungsansprüchen in Verträgen von A1 und Hutchison Drei geklagt. Die betroffenen Klauseln und Beschränkungen dürfen künftig nicht mehr verwendet werden. Betroffene haben laut AK einen Anspruch auf Rückerstattung. ÖSTERREICH. Die AK hat erfolgreich gegen intransparente Klauseln in Telekomverträgen von A1 und Hutchison Drei geklagt. Bei dem Vergleich ging es vor allem um Gebühren-, Entgelt- und...