Servicegebühr
Handykunden könnten Millionen Euro zurückbekommen
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) haben eine Verbandsklage wegen der jährlichen Servicepauschale vieler Mobilfunkanbieter beim Handelsgericht Wien eingebracht. Sollte die Gebühr tatsächlich fallen, kommen auf die Anbieter Rückzahlungen in Millionenhöhe zu.
ÖSTERREICH. Vor rund eineinhalb Jahren kippte der Oberste Gerichtshof (OGH) nach Klage der Arbeiterkammer verrechnete Zusatzgebühren bei Fitnessstudios. Seitdem haben die Konsumentenschützer auch die jährlichen Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern im Visier. Über ein Jahr lang verhandelte man daher mit der Mobilfunkbranche, um eine Rückzahl an die Kundinnen und Kunden zu erzielen.
AK zieht gegen drei Anbieter vor Gericht
Diese dürften nun aber gescheitert sein, da die AK nach Informationen des "Kuriers" am Dienstag die erste Verbandsklage am Handelsgericht Wien eingebracht hat. Im Fokus stehe dabei zunächst der A1-Diskonter "Bob", wobei in den kommenden Tagen auch Klagen gegen die Anbieter "Drei" und "Magenta" folgen sollen. Wie die AK festhält, werde für die Servicepauschale keine klare Begründung angegeben bzw. konkrete Gegenleistung geboten.
Rückzahlungen bis zu 500 Millionen Euro
Sprecher der Anbieter Drei und A1 erklärten gegenüber dem Kurier, dass die Servicepauschale mit der Regulierungsbehörde abgestimmt und mit der geltenden Judikatur vereinbar sei. Zudem biete man sehr wohl konkrete Gegenleistungen, wie etwa Sperrmöglichkeiten zur Verhinderung von "Schockrechnungen".
Sollte die Servicepauschale vor Gericht tatsächlich fallen, kommen auf die Mobilfunkanbieter Rückzahlungen in Millionenhöhe zu. Laut Schätzungen von Branchenkennern könnten insgesamt bis zu 500 Millionen Euro anfallen, so der Kurier.
Verschiedene Bezeichnungen
Die Servicepauschale ist eine meist jährlich eingehobene Gebühr. Sie wird üblicherweise bei Vertragstarifen, nicht aber bei Wertkartentarifen verrechnet. Die Servicepauschale macht meist zwischen 20 und 35 Euro aus. Ebenso wie die Höhe variiert auch die Bezeichnung für die Servicepauschale: Übliche Namen sind laut der Vergleichsplattform tarife.at "SIM-Pauschale", "Basispaket" oder "Servicepauschale".
Ob dein Anbieter eine Pauschale verlangt, erfährst du in den AGB und den Entgeltbestimmungen. Eingeführt wurde die Pauschale 2011 von A1 Telekom, woraufhin andere Betreiber bald nachzogen.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.