OGH-Urteil
Geld zurück oder Gutschein für Salzburg AG-Stromkunden

Die Arbeiterkammer Salzburg und die Salzburg AG haben sich auf eine Lösung mittels Gutscheinen oder Barablöse geeinigt. | Foto: Salzburg AG
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Die Salzburg AG tätigt nach OGH-Urteil eine Rückzahlung an rund 200.000 Stromkunden. Grund war eine Strompreiserhöhung auf Basis von geänderten AGBs. 

SALZBURG. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eine Preisanpassungsklausel in den AGB der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) für unzulässig erklärt. Die Arbeiterkammer Salzburg vertritt die Ansicht, dass alle Energieanbieter, die auf der Grundlage vergleichbarer Preisanpassungsklauseln Erhöhungen durchgeführt haben, Rückzahlungen vornehmen müssen, so auch die Salzburg AG und die Salzburg ÖKO GmbH.

Gutschrift oder Barablöse möglich

Die Arbeiterkammer Salzburg und die Salzburg AG sowie die Salzburg ÖKO GmbH haben sich jetzt auf eine Lösung geeinigt:
Die Salzburg AG und die Salzburg ÖKO GmbH werden die betroffenen Kunden Mitte August darüber informieren, wie sie eine Gutschrift im Wert von 30 Freistromtagen für die Vorteilswelt der Salzburg AG oder die Barablöse anfordern können. Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch beträgt diese Gutschrift im Schnitt 26 Euro pro Haushalt. Die Anforderung des Gutscheines oder der Barablöse ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

Für Produkten oder Dienstleistungen eintauschbar

„Wir können unseren Kunden eine unbürokratische Lösung bieten, die Rückzahlungen so einfach wie möglich in Anspruch zu nehmen“, sagt Kurt Nadeje, Vertriebsleiter der Salzburg AG, „Der Gutschein kann drei Jahre lang in der Vorteilswelt eingelöst werden. Darin enthalten sind Produkten und Dienstleistungen wie energiesparende Elektrogeräte oder maßgefertigte Ski sowie Personal Trainings oder der Energieausweis.“

"Uns war  Wahlmöglichkeit wichtig"

„Der AK war wichtig, dass die Konsumenten die Wahlmöglichkeit haben, gut informiert werden und ihnen von den Energieversorgern bei der Anforderung des Gutscheines oder der Barablöse geholfen wird, wenn sie Unterstützung brauchen“, erklärt AK-Präsident Peter Eder.

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