Handy-Rechnung
Sammelklage wegen alljährlicher Servicepauschale
Kürzlich entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass von Fitnesscentern verrechnete Zusatzgebühren unrechtmäßig sind. Das Urteil hat auch eine Debatte über die Servicepauschalen bei Handyverträgen ausgelöst. Nun wird eine Sammelklage gegen die alljährlichen Handy-Zusatzkosten eingebracht.
ÖSTERREICH. Einmal im Jahr heben Mobilfunkanbieter eine Servicepauschale von ihren Kundinnen und Kunden ein. Auf den Rechnungen erscheinen dann 20 bis 35 Euro mehr. Wofür diese zusätzlichen Gebühren bezahlt werden müssen, erschließt sich vielen Handy-Nutzerinnen und Nutzern nicht. Wie der Kurier berichtet, hat das den Prozessfinanzierer AdvoFin auf den Plan gerufen. Dieser starte nun eine Sammelklage für Privatkundinnen und -kunden von Anbietern wie A1, Magenta oder Drei.
OGH-Urteil zu Fitnesscentern als Basis
Basis der Klage gegen die Mobilfunkanbieter ist das kürzlich vom OGH gefällte Urteil, wonach mehrere Zusatzgebühren einer Fitnesscenterkette für nicht rechtens erklärt wurden. Neben dem Mitgliedsbeitrag mussten Kundinnen und Kunden dort zusätzlich eine Verwaltungs- und eine Servicepauschale sowie eine Chipgebühr und ab September auch eine Energiekostenpauschale bezahlen.
Die Arbeiterkammer klagte gegen diese zusätzlichen Gebühren und bekam vom OGH recht. Kundinnen und Kunden des Betreibers (Clever fit) können seither die zuvor eingehobenen Zusatzgebühren nachträglich zurückzufordern.
Auch Handy-Zusatzgebühren unrechtmäßig?
Gegenüber dem Kurier erklärt AdvoFin-Chef Gerhard Wüest, weshalb das Fitnesscenter-Urteil auch Auswirkungen auf die Handy-Servicegebühren haben könnte: "Grundsätzlich sagt das OGH-Urteil, dass Servicepauschalen, wo keine faire und adäquate Gegenleistung gegenübersteht, unzulässig sind und ein Rückforderungsanspruch besteht", so Wüest. Und: "Unsere Anwälte sind der Meinung, dass das, was für Fitnesscenter gilt, auch auf die Telekomprovider zutrifft."
Rückforderungen von 488 Millionen Euro
Ob die Handy-Servicepauschalen tatsächlich zu Unrecht eingehoben werden, müssen erst die Gerichte klären. AdvoFin geht davon aus, dass die Servicepauschalen für die vergangenen drei Jahre bis zehn Jahre zurückgefordert werden können. Der Prozessfinanzierer schätzt, dass 6,5 Millionen SIM-Karten von Servicepauschalen betroffenen sind, was insgesamt Rückforderungen von zumindest 488 Millionen Euro ausmache. Als Prozessfinanzierer bezahlt AdvoFin die gesamten Verfahrenskosten, kassiert aber im Erfolgsfall 34 Prozent von der Rückzahlung.
Handy-Anbieter wehren sich
Die drei großen Mobilfunk-Anbieter A1, Drei und Magenta wehren sich gegenüber dem Kurier gegen die Anwendbarkeit des Fitnesscenter-Urteils. Es sei nicht übertragbar auf die Serviceentgelte in der Mobilfunkbranche, so der Tenor. Zudem stehen der Handy-Servicepauschale tatsächliche Service-Leistungen und entsprechende Kosten gegenüber.
Auch die Telekomregulierungsbehörde RTR sieht das so und zählt gegenüber dem Kurier entsprechende Leistungen auf. Dazu zählen etwa "Tausch der SIM-Karte, Wiederherstellung des Anschlusses, die Sperre von Mehrwertnummern, das Einrichten von Datensperren sowie Sperren für mobiles Zahlen".
Verschiedene Bezeichnungen
Die Servicepauschale ist eine meist jährlich eingehobene Gebühr. Sie wird üblicherweise bei Vertragstarifen, nicht aber bei Wertkartentarifen verrechnet. Die Servicepauschale macht meist zwischen 20 und 35 Euro aus. Ebenso wie die Höhe variiert auch die Bezeichnung für die Servicepauschale: Übliche Namen sind laut der Vergleichsplattform tarife.at "SIM-Pauschale", "Basispaket" oder "Servicepauschale".
Ob dein Anbieter eine Pauschale verlangt, erfährst du in den AGB und den Entgeltbestimmungen. Eingeführt wurde die Pauschale 2011 von A1 Telekom, woraufhin andere Betreiber bald nachzogen.
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