Lukas Mandl: Der Obstler darf Obstler heißen
EU-Spirituosenverordnung bestätigt heimische Rezeptur / Beim Obstler bleibt neben Äpfeln und Birnen auch Steinobst erlaubt „Der Obstler darf weiterhin seinen Namen tragen. Das ist eine gute Nachricht für die heimischen Hersteller. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode bleibt erlaubt und der Obstler wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt“, sagt der österreichische Europa-Abgeordnete Lukas Mandl zur heutigen abschließenden Abstimmung über die Reform der EU-Spirituosenverordnung...