Lukas Mandl: Der Obstler darf Obstler heißen

Foto: Lahousse

EU-Spirituosenverordnung bestätigt heimische Rezeptur / Beim Obstler bleibt neben Äpfeln und Birnen auch Steinobst erlaubt

„Der Obstler darf weiterhin seinen Namen tragen. Das ist eine gute Nachricht für die heimischen Hersteller. Die in Österreich gängige Herstellungsmethode bleibt erlaubt und der Obstler wird unter diesem Namen per EU-Gesetz geschützt“, sagt der österreichische Europa-Abgeordnete Lukas Mandl zur heutigen abschließenden Abstimmung über die Reform der EU-Spirituosenverordnung im Plenum des Europaparlaments.

„Der ursprüngliche Vorschlag hatte vorgesehen, dass Obstler nur noch aus Äpfeln und Birnen zu bestehen habe. Produzenten in Österreich mischen aber traditionell kleinere Mengen Steinobst wie Zwetschken und Kirschen dazu“, sagt Mandl. „Damit das so bleiben kann, habe ich mich für die Änderung der EU-Pläne eingesetzt – letztlich mit Erfolg. Künftig müssen nur 85 Prozent eines echten Obstlers aus Äpfeln und Birnen bestehen. Den Rest können die österreichischen Schnapsbrenner nach bewährtem Rezept auswählen.“

„Das ist ein schöner Erfolg im Sinne der rot-weiß-roten Interessen“, sagt Mandl. „Das Handwerk ist seit Generationen überliefert und kann weiterbestehen. Der traditionelle Obstler steht auch in Zukunft für den verantwortungsvollen Konsum zur Verfügung.“ Warum es für Spirituosen überhaupt eine EU-Regelung braucht, beschreibt Mandl so: „Wir haben einen Binnenmarkt und in dem muss klar sein, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. Das schützt auch unsere österreichischen Hersteller, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen.“

Erstmals wird mit dem neuen EU-Gesetz für Hochprozentiges auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben. „Es gilt die Faustregel: Je mehr Extrazucker ein Schnaps braucht, desto schlechter ist die Qualität“, sagt Mandl. „Das ist ein weiterer Vorteil für unsere heimischen Hersteller qualitativer hochwertiger Schnäpse und Liköre.“ Der neue Grenzwert für Obstbrände ist ein Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter. In extremen Fällen außerhalb Österreichs werden bisher bis zu 35 Gramm pro Liter zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind höchsten vier Gramm pro Liter üblich.

„Geschützt bleiben weiterhin österreichische Spirituosenspezialitäten, die den Schutz aufgrund geografischer Angaben genießen: Wachauer Marillenbrand, Jagatee, Mariazeller Jagasaftl und Inländerrum“, schließt Mandl.

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