Pflegekarenz/Pflegeteilzeit 2014
Um eine bessere Vereinbarkeit zwischen Pflege und Beruf zu gewährleisten besteht seit 01.01.2014 für Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Vereinbarung • einer Pflegekarenz (gegen gänzlichen Entfall des Arbeitsentgeltes) • einer Pflegekarenz (gegen aliquoten Entfall des Arbeitsentgeltes) Während der Pflegekarenz oder –teilzeit kann Pflegekarenzgeld bezogen werden. Die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge werden in dieser Zeit vom Bund übernommen. Voraussetzungen: • Pflege eines nahen...