Entlastung und Erholung pflegender Angehöriger
Die Situation, einen nahen Angehörigen zu pflegen ist wohl sicher eine der herausforderndsten im Leben eines Menschen. Ob Vater, Mutter oder ein Kind, es verlangt dem Pflegenden alles ab. Es ist wichtig sich selbst eine Auszeit zu nehmen, da die Pflegesituation nicht selten zu Verzweiflung und Überforderung führen kann.
Folgend Entlastungsmöglichkeiten mit Sicherstellung einer Ersatzpflege für den Angehörigen:
Kurzzeitpflege:
Betreuung Pflegebedürftiger ab der Pflegestufe 3 für maximal 28 Tage pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Voraussetzung ist, dass der zu Pflegende vom Antragsteller seit mindestens einem halben Jahr betreut wird, mindestens die Hälfte des notwendigen Pflegeaufwandes vom Antragsteller erbracht wird und beider Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Kärnten ist. Die Anträge und Reservierungen sind direkt beim Heim der Wahl vorzunehmen. Vom jeweiligen Heim wird das anteilige Pflegegeld einbehalten.
Urlaub pflegender Angehöriger:
Mit diesem Angebot sollen pflegende Angehörige die seit mindestens 2 Jahren einen nahen Angehörigen (mindestens Pflegestufe 3) zu Hause pflegen und betreuen, die Möglichkeit zur körperlichen und seelischen Regeneration erhalten. Ein Selbstkostenbeitrag für den einwöchigen Aufenthalt in einem Kurzentrum in Höhe von € 50,- ist zu entrichten.
Infos über Voraussetzungen und Antragsformulare erhalten Sie direkt im
PGS Hermagor, Hauptstraße 40, 9620 Hermagor,
oder telefonisch unter 04282 / 20 285
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.