Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Die Urlaubzeit ist da und sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3 bis 7., einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1 oder einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 1. Es kann passieren, dass Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind, diese Pflege selbst zu erbringen. In solch einem Fall bietet das...