Beim "Pickerl" gibt es Erleichterungen
(niko). Erleichterungen beim "Pickerl": Werden bei einer Fahrzeug-Begutachtung Mängel festgestellt, die die Ausfolgung einer Begutachtungsplakette ("Pickerl") verhindern, müssen in Zukunft bei einer Nachprüfung in derselben Prüf- oder Begutachtungsstelle innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen und bei maximal 1.000 zwischenzeitlich zurückgelegten Kilometern nur mehr die Mängelpositionen überprüft werden; eine vollständige Prüfung ist nicht mehr erforderlich. Diese gesetzliche Neuerung tritt...