Rückerstattung

Beiträge zum Thema Rückerstattung

Aus- und Weiterbildungskosten müssen bei einer fehlenden Vertragsvereinbarung vom Arbeitgeber getragen werden. | Foto: pixabay

Arbeiterkammer: Ausbildungskosten unberechtigt vom Lohn abgezogen

Einer Beschäftigten wurden ohne festgelegten Ausbildungskostenrückersatz 1.760 Euro abgezogen. Einer Angestellten wurde nach zwei Jahren Beschäftigung in einem Feldkirchner Unternehmen ein Betrag von rund 1.760 Euro vom Lohn abgezogen. Als Grund wurde die Aubildungen genannt, die die Kärntnerin im Laufe der Ausbildungen absolviert hat.  Die Kosten dafür wurden vom Dienstgeber übernommen, aber mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bei der Lohnabrechnung wieder abgezogen. Laut Heimo Rinösl,...

  • Kärnten
  • Sebastian Glabutschnig

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.