Die Schutzantwort
Vor einigen Jahren wurde der Wallersee in die „Seenschutzverordnung“ aufgenommen und das Ufer rund um den See als Landschaftzsschutzgebiet ausgewiesen. Einige Weiler, wie die Siedlung Fischtaging in Seekirchen, gab es damals bereits schon. Nun wird das Gebiet rund um den Wallersee wieder aus dieser Verordnung ausgenommen – zumindest zur Hälfte. „Weil dort inzwischen mit Ausnahmebewilligungen gebaut wurde“ und „weil diese starre Grenze von 500 Metern nicht genau die zu schützende Landschaft...