"Gratis-Schnuppern" ist rechtlich nicht okay
Wer einen neuen Job antritt, ist sich vielleicht nicht immer sicher, ob die Aufgabe das richtige für einen ist. Deswegen wird im Normalfall ein Probemonat vereinbart. Manche Unternehmen schlagen stattdessen jedoch ein "Schnuppern" vor, was sich bei einigen Arbeitgebern allerdings fälschlicherweise als "Probearbeiten ohne Zahlung" einsetzen. Ähnlich ist es auch Günther Terink ergangen, der geringfügig als Wachorgan bei der AFS (Agentur für Sicherheit) GmbH beginnen wollte. Der Linzer Pensionist...