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Foto: Achiv

Jetzt Antrag auf Rückerstattung stellen

MÖDLING Mit der E-Card entfällt die Krankenscheingebühr, dafür muss ein Serviceentgelt von heuer 10,30 Euro bezahlt werden. Dieser Betrag wird vom Dienstgeber eingehoben. Erstmals zahlen mitversicherte EhegattInnen und Lebensgefährten keine E-Card-Gebühr mehr. Wer zwei Jobs hat und daher in jedem sozialversichert ist, dem wird die Gebühr zweimal abgezogen. „Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Eines der Serviceentgelte wird zurückgezahlt. Es ist immer...

  • Mödling
  • Roland Weber

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