Novelle des Jugendschutzgesetzes im Sozialausschluss beschlossen
Erwerb und Konsum von Shishas, E-Shishas und E-Zigaretten wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten. Das Rauchen von Shishas hat sich in den vergangenen Jahren zum Kult entwickelt und das Rauchen von Wasserpfeifen ist schon seit einigen Jahren eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Insbesondere die Zahl der jugendlichen Konsumenten steigt und laut Experten rauchen mittlerweile schon Zwölfjährige Shishas. "Mit der vorliegenden Novelle des Oö. Jugendschutzgesetzes, die heute im zuständigen...