Signalhund

Beiträge zum Thema Signalhund

Servicehund beim Zeitungholen | Foto: Ing. Monika Gefing

Neues von der Assistenzhundefront

Die Uhr tickt Jetzt haben alle Ausbildungsstätten ein Schreiben vom Sozialministerium bekommen, das ihnen genau mitteilt, was sie und vor allem die Hundeführer, denen sie Hunde verkauft haben, zu tun haben. Scheint bei manchen aber entweder nicht anzukommen – oder haben sie eine Leseschwäche? Nachdem außer ihnen niemand ihre jeweiligen Hundeführer kennt, können diese von niemandem anderen direkt informiert werden – außer von ihrer Ausbildungsstelle. Die einzelnen Hundeführer, zu denen wir...

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Assistenzhunde willkommen | Foto: Messerli-Forschungsinstitut
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Wie komme ich zum offiziellen Logo für Assistenzhunde?

1. Sie haben einen eingetragenen Assistenzhund Ihr Hund ist als Blindenführhund, Servicehund oder Signalhund in den Behindertenpass eingetragen. Weitere Bezeichnungen gibt es nicht. Jeder eingetragene Hund, der Menschen mit Behinderung hilft, ob er Ihnen von der Hundeschule als Partnerhund oder als Diabeteswarnhund oder als was auch immer verkauft wurde, fällt unter eine der drei Definitionen. Ist das der Fall, dann können Sie einen Antrag um Berechtigung zur Führung des Logos und eine...

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Ein Logo für Assistenzhunde

Jetzt ist es da, das neue offizielle markenrechtlich geschützte Logo für die Assistenzhunde (Eigentümer des Logos: Messerli-Forschungsinstitut der Vet.med. Uni Wien) Natürlich werden die Hunde weiterhin in den Behindertenpass eingetragen und sind damit als geprüfte Assistenzhunde ausgewiesen. Aber wenn man jedes Mal umständlich den Behindertenpass herauskramen muss, weil jemand den Nachweis verlangt, dass dieser Hund ohne Maulkorb im öffentlichen Verkehrsmittel auch wirklich ein Assistenzhund...

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Assistenzhunde sind in, Schwindelhunde out!

Bisher konnte jedermann einem Hund ein Geschirr überziehen und den als Assistenzhund verkaufen (ausgenommen Blindenführhunde, die mussten jetzt schon staatlich geprüft werden). Damit ist jetzt Schluss. Für Menschen mit Behinderung, die sich von einem besonders ausgesuchten und ausgebildeten Hund helfen lassen, und die Trainer dieser Hunde gilt ab dem 1.1.2015 eine ganz neue gesetzliche Regelung. Früher waren es nur die Blindenführhunde, die im 39a Bundesbehindertengesetz definiert waren. Jetzt...

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