Wie komme ich zum offiziellen Logo für Assistenzhunde?
1. Sie haben einen eingetragenen Assistenzhund
Ihr Hund ist als Blindenführhund, Servicehund oder Signalhund in den Behindertenpass eingetragen. Weitere Bezeichnungen gibt es nicht. Jeder eingetragene Hund, der Menschen mit Behinderung hilft, ob er Ihnen von der Hundeschule als Partnerhund oder als Diabeteswarnhund oder als was auch immer verkauft wurde, fällt unter eine der drei Definitionen.
Ist das der Fall, dann können Sie einen Antrag um Berechtigung zur Führung des Logos und eine gescannte Kopie der Eintragung an das Messerli-Forschungsinstitut schicken – per Mail oder per Post. Eine Kopie des Zeugnisses oder der Bestätigung der Hundeschule, das Sie seinerzeit bei der Eintragung vorgelegt hatten, wäre auch hilfreich.
Das Institut besorgt sich die Unterlagen von der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (wenn Sie umgezogen sind, sollten Sie angeben, wo der Hund tatsächlich eingetragen wurde, es gibt nämlich bisher keine zentrale Evidenz). Dann werden Sie eingeladen, mit dem Hund zu kommen – auch wegen der Überprüfung der Chipnummer. Für Wiener wird das auf der Vet.med.Uni sein, für die Hundeführer in den Bundesländern werden Termine bei den einzelnen Landesstellen des Sozialministeriumservice vorgesehen. Wenn eine Landesstelle im Verhältnis zum Wohnort sehr ungünstig liegt, kann auch eine andere vereinbart werden.
2. Der noch nicht eingetragene Hund
a) Ist Ihr Hund ein staatlich geprüfter Blindenführhund, dann kann die Eintragung problemlos nachgeholt werden, Sie haben einen Rechtsanspruch darauf. Ist er ein Service- oder Signalhund und das Eintragungsverfahren wurde schon vor dem 31.12.2014 begonnen, dann wird es auch ohne weiters zu Ende geführt, Sie bekommen die Eintragung und können ebenfalls das Logo beim Messerli-Forschungsinstitut beantragen.
b) Ist Ihr Hund ein Service- oder Signalhund und wurde aufgrund von Falschinformationen durch die Ausbildungsstätte oder warum auch immer bisher nicht in den Behindertenpass eingetragen und Sie haben dies auch nicht rechtzeitig beantragt, dann wird es etwas umständlicher.
Zuerst muss Ihr Hund ausführlich von einem dafür zugelassenen Tierarzt oder an der Vet.med.Uni. in der vorgeschriebenen Weise untersucht werden. Die Qualitätsprüfung mit dem Trainer bleibt Ihnen ausnahmsweise erspart, weil das bei alten Fällen nicht sinnvoll und zu aufwendig wäre. Die Teamprüfung am Wohnort und der nächsten Kleinstadt müssen Sie aber mit Ihrem Hund ablegen. Sind Sie Verantwortlicher in einem sogenannten Triadenteam - das sind in der Regel Eltern mit Kindern mit Behinderung, dann müssen Sie die Prüfung ablegen und entsprechend kindgemäß auch Ihr Kind. Dann kann Ihr Hund in den Behindertenpass eingetragen werden und Sie bekommen auch das Logo – das Messerli-Institut nimmt ja die Prüfungen ab und es hat ja ohnehin schon alle Unterlagen.
3. Muss ich mir den Aufwand mit dem Logo antun?
Nein, das müssen Sie nicht, das Logo ist nur ein Angebot, Ihnen das Leben zu erleichtern, damit die Umwelt gleich bemerkt, dass Ihr Hund ein besonderer Hund ist – irgendwelche Zeichen von Hundeschulen werden mit der Zeit und zunehmender Bekanntheit des Logos immer weniger akzeptiert werden, von der Polizei bei Maulkorbfragen schon gar nicht. Sie müssen mit dem Logo nicht ständig in alltäglichen Situationen den Behindertenpass herausziehen, beim Freilauf erkennt man von weitem, dass Ihr Hund ein Assistenzhund ist. Die Grundlage dafür und der rechtsgültige Nachweis im Zweifelsfall, dass Ihr Hund ein Assistenzhund und kein gewöhnlicher Haushund ist, bleibt natürlich die Eintragung im Behindertenpass.
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