Neues von der Assistenzhundefront

Servicehund beim Zeitungholen | Foto: Ing. Monika Gefing
  • Servicehund beim Zeitungholen
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Die Uhr tickt

Jetzt haben alle Ausbildungsstätten ein Schreiben vom Sozialministerium bekommen, das ihnen genau mitteilt, was sie und vor allem die Hundeführer, denen sie Hunde verkauft haben, zu tun haben. Scheint bei manchen aber entweder nicht anzukommen – oder haben sie eine Leseschwäche? Nachdem außer ihnen niemand ihre jeweiligen Hundeführer kennt, können diese von niemandem anderen direkt informiert werden – außer von ihrer Ausbildungsstelle. Die einzelnen Hundeführer, zu denen wir inzwischen Kontakt bekommen haben, haben aber bisher nichts bekommen, was einer korrekten Information gleichkommt.

Dabei sind diese Infos von einschneidender Bedeutung für jeden einzelnen Hundeführer.

Wir haben es in den Bezirksblättern und in anderen Medien schon mehrfach gesagt, aber wir können es nicht oft genug wiederholen:

Haben Sie einen Hund bis 31.12.2014 als Assistenzhund (Blindenführhund, Servicehund, Signalhund) bekommen und haben diesen Hund vor dem 1.1.2015 in den Behindertenpass eintragen lassen oder das Verfahren eingeleitet? Dann sind Sie fein raus. Wir empfehlen Ihnen bei vor dem 31.12. 2014 begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verfahren, auf jeden Fall im Messerli-Forschungsinstitut an der Vet. Med. Uni Wien nachzufragen. Es gab einen Fall, in dem eine Hundeführerin, die den Hund eintragen lassen wollte, vom Amt eine falsche Auskunft bekam und das Verfahren abgebrochen wurde – der Fall wird jetzt neu aufgerollt und gilt als rechtzeitig begonnen.

Nur – es wurden in den letzten Jahren ziemlich viele Hunde abgegeben – ob die wohl alle schon vor dem 1.1.2015 eingetragen waren? Bei den vielen und andauernden Falschinformationen, die die Hundeführer zum Teil bekommen haben? Wir haben unsere Zweifel daran...

Haben Sie also Ihren Hund vor dem 1.1. 2015 bekommen, wurde Ihr Hund noch nicht eingetragen und haben Sie auch nicht rechtzeitig den Antrag gestellt?

Dann haben Sie nach dem geltenden Recht derzeit keinen Assistenzhund (bis auf die vollständig geprüften Blindenführhunde) und wenn Sie sich nicht bis 31.12.2015 beim Messerli-Institut zur Teamprüfung anmelden, werden sie auch weiterhin keinen haben. Daran ändern auch irgendwelche „jährlichen Überprüfungen“ durch die Hundeschule nichts, weder in Salzburg, noch sonst wo. Wenn Sie sehr gerne nach Salzburg oder anders wohin zu Ihrer Hundeschule hin fahren, tun Sie das, aber seien Sie sich dessen unbedingt bewusst, dass das keinerlei Auswirkungen auf den Status Ihres Hundes hat, ganz gleich, was Ihnen Ihre Hundeschule darüber erzählt.

Am 1.1.2016 ist es zu spät!

Dann gibt es keine Übergangsregelung mehr, dann greifen die vollen Richtlinien und das bedeutet, dass auch Ihr Trainer die Qualitätsprüfung mit dem Hund ablegen muss, damit Sie überhaupt zur Teamprüfung zugelassen werden. Außerdem wird Ihr Hund nicht jünger – er muss auch die Gesundenuntersuchung bestehen.

Sie sollten sich in diesem Fall auch nicht auf die Toleranz der lieben Mitmenschen verlassen, nach dem Motto: ich habe ohnehin ein Brustgeschirr mit der Aufschrift „Partner-Hund“ oder ähnliches oder einen bunten Ausweis von meiner Ausbildungsstätte. Gerade weil wir mit dem neuen Gesetz für echte Assistenzhunde viele erfreuliche Rechte und Regelungen erreicht haben und noch dabei sind, zu erreichen, wird der Wind für die „scheinbaren Assistenzhunde“, die nicht in den Behindertenpass eingetragen sind, rauher werden. Wir verwenden in diesem Zusammenhang derzeit absichtlich nicht den Ausdruck „Schwindelhunde“, weil wir annehmen, dass die meisten Hundeführer, die das betrifft, nur falsch informiert wurden und es nicht darauf angelegt haben, das Gesetz zu umgehen – denen, die das absichtlich tun, ist ohnehin nicht zu helfen.

Versprechungen sind nicht immer wahr...

Als derzeit einzige Interessensvertretung von Assistenzhundeführern aller Sparten sehen wir es als Aufgabe an, bestmöglich zu beraten. Wir empfehlen Ihnen also dringend, allen lieblichen Versprechungen Ihrer Ausbildungsstelle zum Trotz schnellstmöglich Kontakt zum Messerli-Institut aufnehmen. Auch wenn es der Fall sein sollte, dass Sie aus irgendeinem nicht bei Ihnen liegenden Grund nicht mehr vor dem 1.1.2016 zur Prüfung gelangen, so haben Sie zumindest den Antrag gestellt und fallen noch unter die Übergangsregelung. Wir haben bereits April und die Zeit läuft! Dieser Appell geht auch an alle anderen Menschen, die mit einem Assistenzhundeführer Kontakt haben – ganz gleich ob dessen Hund als Partner-Hund, Diabeteswarnhund, Therapie-Assistenzhund oder wie auch immer bezeichnet wird, ob er einem Erwachsenen oder einem Kind gehört – bitte informieren Sie die Hundeführer, wenn Sie die Möglichkeit haben!

Wir haben vorher schon die Gesundenuntersuchung angesprochen. Ob und wie weit Befunde, die von den Ausbildungsstätten für diese Hunde vorgelegt werden, vom Messerli-Institut anerkannt werden, wissen wir nicht. Eines ist aber sicher: Allfällige Hüftgelenksröntgen, bei denen der Hund weniger als ein Jahr alt war, werden auf keinen Fall anerkannt. Das könnte zum Beispiel bei zahlreichen Hunden vom Verein „Partner-Hunde“ der Fall sein, wo die Hunde teilweise mit einem halben Jahr geröntgt wurden und dann nicht mehr. Die müssen auf jeden Fall nochmals geröntgt werden und das kostet Geld. So kommen wir zum finanziellen Teil des Problems.

Uns stellt sich auch weiterhin die Frage: warum hat zum Beispiel eine Hundeausbildungsstätte wie der Verein „Partner-Hunde“ nicht die Hundeführer korrekt informiert, so dass sie ihre Hunde rechtzeitig eintragen lassen konnten? Genau diese Hundeführer dürfen jetzt die tierärztliche Untersuchung aus eigener Tasche bezahlen - oder wird der Verein die Kosten übernehmen, die aus der in der Website des Vereins bis heute andauernden Falschinformation resultieren? Vielleicht sollten die Hundeführer einmal diese Frage stellen – wir sind gespannt auf die Antwort.

Zum Schluss möchten wir uns noch an Sie, liebe Leser, mit einer Bitte wenden (nein, nicht um eine Geldspende, die kann man zwar auch immer brauchen, sondern viel mehr um allfällige Kontakte). Wir selbst haben als zwar relativ schlagkräftiger und engagierter, aber nicht so riesiger Verein leider nicht so viele PR-Möglichkeiten, die breite Öffentlichkeit zu informieren, wie es eigentlich erforderlich wäre, damit wirklich alle Hundeführer rechtzeitig vor dem 1.1.2016 informiert werden.

Daher unsere dringende Bitte: Falls irgend jemand von Ihnen Vertreter von Medien kennt, die bereit wären, diese wichtige Information in die Öffentlichkeit zu tragen, leiten Sie bitte diese Information weiter oder schicken Sie am besten die Betreffenden direkt zu uns: Freunde der Assistenzhunde Europas, office@reha-dogs.org,www.reha-dogs-org

Nur so kann es uns gemeinsam gelingen, dass kein Assistenzhundeführer, der seinen Hund bereits seit längerer Zeit bei sich hat, nur mehr mit einem Haushund dasteht. Es versteht sich von selbst, dass sich die Hundeführer natürlich auch jederzeit mit Fragen an uns wenden können.

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