Paracelsusbad: Einspruch eines Mitbewerbers gegen Juryentscheidung für neues Siegerprojekt
Wenig überraschend hat am heutigen Donnerstag ein im zweiten Anlauf des Architektenwettbewerbes zum Neubau des Paracelsusbades ein unterlegener Teilnehmer nun die Juryentscheidung beeinsprucht. Damit verlängert sich auch die "Stillhaltefrist" so lange, bis das Landesverwaltungsgericht über diesen "Nachprüfungsantrag" entschieden hat. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Bis dahin dürfen die Jurymitglieder und auch die Salzburger Immobiliengesellschaft SIG den Gewinner des Wettbewerbes nicht...