Wenn das Land Tirol Druck macht
FÜGEN (fh). Im Fügener Gemeinderat gabe es kürzlich ein Abstimmung welche auf den ersten Blick nicht sonderlich spektakulär zu sein scheint. Es ging um die sogenannte Stellplatzverordnung, sprich darum wieviel Parkraum zur Verfügung gestellt werden muss, wenn ein Bauträger ein Wohnanlage errichtet. Für Privatbauten gilt nach wie vor, dass Pro Wohnung drei Stellplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Wohnbauten schaut's anders aus denn hier gilt ab sofort die Regelung 0,8 Parkplätze pro...