Wenn das Land Tirol Druck macht
FÜGEN (fh). Im Fügener Gemeinderat gabe es kürzlich ein Abstimmung welche auf den ersten Blick nicht sonderlich spektakulär zu sein scheint. Es ging um die sogenannte Stellplatzverordnung, sprich darum wieviel Parkraum zur Verfügung gestellt werden muss, wenn ein Bauträger ein Wohnanlage errichtet. Für Privatbauten gilt nach wie vor, dass Pro Wohnung drei Stellplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Wohnbauten schaut's anders aus denn hier gilt ab sofort die Regelung 0,8 Parkplätze pro Wohnung. Diese neue Regelung muss natürlich vom Gemeinderat abgesegnet werden und im ersten Anlauf gab es für die neue Stellplatzverordnung im Fügener Dorfparlament keine Mehrheit. Nachdem dies beim Land Tirol bekannt wurde trat man in Aktion, hob den Beschluss des Gemeinderates auf und schickte im selben Atemzug ein Schreiben an die Gemeinde in welchem den Gemeinderäten rechtliche Konsequenzen angedroht werden, falls man der neuen Stellplatzverordnung nicht zustimme.
Parkplätze sind natürlich ein Kostentreiber und um günstiger bauen zu können wird an Parkraum eingespart.
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