Arbeiterkammer: Immer wieder Probleme im Hotel- und Gastgewerbe
Im Bezirk Baden wurde ein Zimmermädchen als Küchenhilfe eingestuft. Die Arbeiterkammer erstritt nach der Kündigung eine Nachzahlung von 4000 Euro brutto. BEZIRK BADEN. Eine Dienstnehmerin begann als Küchenhilfe in einem Hotel in Bad Vöslau. Zwei Monate später änderte sich ihr Betätigungsfeld und sie wurde fortan als Zimmermädchen beschäftigt. Nach drei Jahren wurde das Dienstverhältnis aufgelöst. Um die Abrechnung überprüfen zu lassen, suchte sie die AK-Bezirksstelle in Baden auf. Dabei stellte...